Kostenabrechnung

Eine Rechnung wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ1993) erstellt.

 

Die Kosten für ärztliche Leistungen betragen 550.- € bis 850.- €, welche von privaten Versicherungen als ambulante Leistung übernommen werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen und nach formlosem Antrag durch den Versicherten.

 

Gerne können Sie den Kostenplan im download verwenden, um Ihren Antrag zu stellen. 

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Kostenplan Tinnitus-Check
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